Anfragen zum Plenum (AzP):

In Wochen, in denen der Sitzungsplan Dienstags- und Mittwochsitzungen der Vollversammlung vorsieht, hat jedes Landtagsmitglied die Möglichkeit, Anfragen an die Staatsregierung zu richten. Diese Anfragen und die dazugehörigen Antworten werden als Drucksachen veröffentlicht, was für Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgt.

Schriftliche Anfragen (SAN):

Jedes Mitglied des Landtags kann umfangreiche Anfragen an die Staatsregierung schriftlich einreichen. Diese Anfragen müssen innerhalb von vier Wochen schriftlich beantwortet werden. Auf Wunsch des Abgeordneten können die Anfragen und Antworten als Landtagsdrucksachen veröffentlicht werden, was den Bürgern ermöglicht, die Regierungstätigkeit effektiv zu überwachen.